Überschreitet das eingeleitete Abwasser bestimmte, in der
Abwassersatzung festgelegte Werte, erhöht sich der Gebührensatz entsprechend der stärkeren Verschmutzung.
Die Verschmutzungswerte von stark verschmutztem Abwasser werden mit Hilfe von Abwasseruntersuchungen durch die Stadtentwässerung Schorndorf festgesetzt. Die genauen Bestimmungen zu den Starkverschmutzerzuschlägen finden Sie unter § 40 b und § 40 c Abwassersatzung.