Niederschlagswassergebühr

Schmutzwassergebühr

Weitere Informationen

  • Die häufigsten Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr haben wir unter der Seite FAQ für Sie zusammengefasst.
    Zur FAQ-Seite

Gesplittete Abwassergebühr

Mit dem Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den bisher in Schorndorf verwendeten Frischwassermaßstab zur Abrechnung des Niederschlagswassers für unzulässig erklärt. Daraufhin hat die Stadtverwaltung rückwirkend zum 01.01.2010 getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser (gesplittete Abwassergebühr) eingeführt.

Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich dagegen anhand der überbauten und versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt (über einen Abfluss) oder indirekt (über die Straße) den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.

Die versiegelten Flächen wurden anhand von Luftbildaufnahmen aus dem Jahr 2009 ermittelt und über einen Selbstauskunftsbogen mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Die Abwassergebühren werden Namens und für Rechnung der Stadtentwässerung Schorndorf von den Stadtwerke Schorndorf GmbH festgesetzt.
Abwassergebühren ab 01.01.2016
Schmutzwassergebühr 1,83 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,36 €/m²
 
Versiegelungsarten Faktor
Vollständig versiegelte Flächen 1,0
Dachflächen (flach oder geneigt), Kiesdach
Asphalt, Beton, fugenlose Beläge, Pflaster und Platten
Teilversiegelte Flächen 0,5
Gründach ab 6 cm Pflanzensubstratstärke

Kies, Schotter, Rasengitter und Ökopflaster
(Ökopflaster sind durchlässige Beläge oder Beläge mit Fugen breiter als 2 cm)

Unversiegelte Flächen 0,0
Beete, Garten- und Wiesenflächen, Äcker

Rechtsgrundlage

Abwassersatzung der Stadt Schorndorf (PDF)
Suche in der Liste:
  

So erreichen Sie uns

  • Stadtentwässerung Schorndorf
  • Johann-Philipp-Palm-Str. 10
  • 73614 Schorndorf

Unsere Öffnungszeiten

  • Montag- Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 und 15:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr